Mitgliedschaft

So unterschiedlich das Wasser genutzt wird, so unterschiedlich sind auch die Mitglieder des WBW. Sie kommen aus verschiedenen Fachbereichen, ihre Interessen liegen manchmal auseinander. Der WBW bietet ein Forum für gemeinsame Diskussionen und zur Meinungsfindung.

Kommunen, Wasserwirtschaftsverwaltung, Hochschulen, Forschungsinstitute, Ingenieurbüros, Energieversorgungsunternehmen, Kleinwasserkraftbetreiber, Fischerei, Wasserversorgungsunternehmen und Industrie kommen im WBW an einem Tisch zusammen.

In der Zusammensetzung von Vorstand und Beirat spiegelt sich die Vielfalt der Mitglieder des Verbandes. Die Geschäftsführung hat ihren Sitz in Stuttgart.

Mitglieder für Mitglieder“ – so kann man den angebotenen Wissens- und Erfahrungspool der im WBW verbundenen Fachleute nennen. Fragen und Probleme können so auf kürzestem Weg gelöst werden: konstruktiv, pragmatisch, direkt. Hinzu kommen informative Rundschreiben zu aktuellen Themen, wasserwirtschaftliche Fachveranstaltungen, Erfahrungsaustausch bei Exkursionen zu wasserwirtschaftlich interessanten Objekten und Fortbildungsveranstaltungen.

Die zweijährlich stattfindende Wasserwirtschaftstagung und der damit ausgelobte Wasserwirtschaftpreis fördern die Zusammengehörigkeit.

Verantwortungsvolle Wasserwirtschaft heißt, mit Augenmaß und Weitblick die wertvollste Ressource unserer Erde zu bewirtschaften: Wasserwirtschaft nutzt das Wasser, schützt das Wasser und schützt vor den Gefahren des Wassers.

Sehr gerne informieren wir Sie über unsere Aktivitäten und Veranstaltungen. Um diesen Service nutzen zu können, melden Sie sich bitte über unsere Online-Anmeldung an.

Darüber hinaus stehen wir Ihnen für Rückfragen oder Hinweise zu Adressänderungen o. ä. gerne zur Verfügung. Bitte nehmen Sie dazu direkt Kontakt mit uns auf.

Werden Sie daher Mitglied und unterstützen Sie die Arbeit des WBW!

Aktuell gelten folgende Mitgliedsbeitragssätze:

Die Mitgliedsbeiträge können auch gerne auf freiwilliger Basis erhöht werden.

Gemäß Freistellungsbescheid des Finanzamtes Stuttgart vom 05.02.2021 ist unser Verband als eine Körperschaft im Sinne des § 44 a Abs. 4 EStG und als gemeinnützig im Sinne der §§ 51 ff. AO anerkannt. Die Mitgliedsbeiträge sowie andere Zuwendungen sind nach § 10 b EStG, § 9 Nr. 3 KStG und § 9 Nr. 5 GewStG wie Spenden absetzbar.