Flächenvorsorge

Mit den landesweit aufgestellten Hochwassergefahrenkarten und Hochwasserrisikokarten wird die Datenbasis geschaffen, um die hochwasserangepasste Nutzung von Flächen zu ermöglichen und so die bisherigen Risiken zu reduzieren und neue von vornherein zu vermeiden.

Der vorbeugende Hochwasserschutz ist daher als Grundsatz der Raumordnung im Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) verankert. Zentrale Aufgaben sind vor allem die Freihaltung, Sicherung und Rückgewinnung von Auen, Rückhalteflächen und Entlastungsflächen. Diese Vorgabe des Raumordnungsgesetzes verpflichtet Landes- und Regionalplanung, die Aspekte der Hochwassergefahr und des Hochwasserschutzes bei ihren Planungen und Maßnahmen zu berücksichtigen und dem vorbeugenden Hochwasserschutz bei der Abwägung mit konkurrierenden Raumnutzungen besonderes Gewicht beizumessen.

Kommunen können mithilfe dieser Informationen in ihren Flächennutzungs- und Bebauungsplänen angepasste Nutzungen und Bauweisen oder Objektausstattungen festlegen und Retentionsräume erhalten. Konkret bedeutet dies, dass Flächen auch komplett von hochwassergefährdeten Nutzungen freigehalten werden können. Wo das Risiko zu hoch ist, sollen zukünftig keine neuen Siedlungen mehr entstehen. Die bestehenden Retentionsräume sollen erhalten bleiben. Die Ausweisung neuer Baugebiete ist in festgesetzten Überschwemmungsgebieten nur dann möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden. Festgesetzte Überschwemmungsgebiete sind Bereiche, in denen ein Hochwasserereignis statistisch einmal in 100 Jahren (HQ100) zu erwarten ist, und Gebiete für die Hochwasserentlastung oder Hochwasserrückhaltung. Diese Flächen sind in den Hochwassergefahrenkarten dargestellt.