Wasserkraft ist die bedeutendste erneuerbare Energiequelle des Landes Baden-Württemberg. Pro Jahr werden im Land ca. 5 TWh Strom aus Wasserkraft erzeugt (Stand 2011), das entspricht einem Anteil von 6,4% des Stromverbrauchs. Ziel des Landes ist es, die Energieerzeugung aus Wasserkraft bis zum Jahr 2020 auf 5,5 TWh/Jahr zu steigern. Neben 65 Anlagen, die mit einer Leistung von mehr als 1 MW zur großen Wasserkraft zählen, sind im Südwesten rund 1.700 Anlagen mit einer Leistung unter 1 MW anzutreffen (= kleine Wasserkraft).
Die große Stärke der Wasserkraft liegt darin, dass sie eine erneuerbare Energie ist, die sich extrem flexibel einsetzen und speichern lässt. Das macht sie nicht nur effizient und rentabel, sondern vor allem unabhängig von steigenden Öl- bzw. Gaspreisen. Sie trägt zur Stabilität der Stromnetze bei, ist emissionsfrei und reduziert den Verbrauch von fossilen Energieträgern. Die lange Lebensdauer von Wasserkraftwerken garantiert auf der anderen Seite dauerhaft eine umweltfreundliche und nachhaltige Energieerzeugung. In vielen Regionen der Welt sind Stauseen wesentlicher Bestandteil der Wasserversorgung, der Bewässerung und des Hochwasserschutzes.
Da im Rahmen der Wasserkraftnutzung direkt in die Gewässer eingegriffen wird, kann dies zu einem Konflikt mit der Zielerreichung der EU-Wasserrahmenrichtlinie und des Wasserhaushaltsgesetzes führen. Insbesondere bei der Nutzung der kleinen Wasserkraft können Beeinträchtigungen der Gewässerökologie und der Fischerei entstehen durch:
- Aufstau und Beseitigung der fließenden Welle
- Stauraumbewirtschaftung
- Eingriff in die biologische Durchgängigkeit
- Veränderung des Feststofftransports
- Verringerung des Abflusses in Ausleitungsstrecken auf einen Mindestwasserabfluss
- Eingriff in Gewässersohle und Ufer
In frei fließenden Strecken ist ein Neubau zwar nicht von vornherein ausgeschlossen, allerdings wird sich die Möglichkeit, neue Wasserkraftstandorte an Fließgewässern zu finden mit Blick auf die ökologischen Auswirkungen in sehr engen Grenzen halten. Der Bundesgesetzgeber hat mit § 35 Abs. 3 WHG den zuständigen Behörden einen Prüfauftrag erteilt, ob eine Wasserkraftnutzung an vorhandenen Querbauwerken möglich ist. Damit konzentriert sich in Zukunft die Wasserkraftnutzung im Wesentlichen auf vorhandene Querbauwerke und auf die Modernisierung und Optimierung bestehender Anlagen.
Es ist eine in vielen Fällen anspruchsvolle wasserwirtschaftliche Aufgabenstellung, die beiden Zielsetzungen „Ausbau erneuerbarer Energien“ einerseits und „gewässerökologische Verbesserungen im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie“ so weit wie möglich in Einklang zu bringen.