Wasserrahmenrichtlinie

Die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) – Fundament für den Gewässerschutz

Mit Inkrafttreten der EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Umsetzung in das Wasserhaushaltsgesetz und die Länderwassergesetze sind die Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung anspruchsvoller geworden. Die WRRL hat aber auch das Verständnis für Andere verbessert und über fachliche, räumliche und politische Grenzen hinweg die Zusammenarbeit vertieft.

Die Akteure haben erkannt, dass nur eine gebündelte Zusammenarbeit effizient und erfolgreich sein kann, um in Europa einen guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Ziel ist das Erreichen eines sowohl chemisch als auch ökologisch guten Zustands.

Im Bewirtschaftungsplan sind alle Messnetze, Messprogramme, Maßnahmen und Planungen enthalten, die dazu beitragen sollen den guten Zustand der Gewässer auch unter Inanspruchnahme von Fristverlängerungen bis 2021 bzw. 2027 zu erreichen. Der Bewirtschaftungsplan mit seinen Maßnahmenprogrammen wird in einem mehrstufigen Verfahren mit den benachbarten Staaten, Bundesländern und der Öffentlichkeit abgestimmt.

Eine umfassende Beschreibung der Vorgehensweise und die Ergebnisse finden Sie auf der Seite des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg.

Die WBW Fortbildungsgesellschaft für Gewässerentwicklung mbH hat gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) seit 2006 die Themenreihe „Erfahrungsaustausch der Fachverwaltung“ in ihr Programm aufgenommen. Damit werden alle Beteiligten beim Umsetzungsprozess in Baden-Württemberg unterstützt.