

Mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihrer Umsetzung in das Wasserhaushaltsgesetz und die Länderwassergesetze sind die Anforderungen an die Gewässerbewirtschaftung anspruchsvoller geworden. Die WRRL hat aber auch das Verständnis für andere verbessert und über fachliche, räumliche und politische Grenzen hinweg die Zusammenarbeit vertieft.
Die Akteure haben erkannt, dass nur eine gebündelte Zusammenarbeit effizient und erfolgreich sein kann, um in Europa einen guten Zustand unserer Gewässer zu erreichen. Ziel ist das Erreichen eines sowohl chemisch als auch ökologisch guten Zustands.
Im Bewirtschaftungsplan, der mit den benachbarten Ländern und Staaten und der Öffentlichkeit abgestimmt wird, sind alle Messnetze, -programme, Maßnahmen und Planungen enthalten, die bis 2015 erreicht werden sollen.
Der erste wichtige Schritt bei der Umsetzung der WRRL war die Bestandsaufnahme der Gewässer bzw. ihrer Einzugsgebiete. Eine umfassende Beschreibung der Vorgehensweise und die Ergebnisse finden Sie hier!
Die WBW-Fortbildungsgesellschaft hat gemeinsam mit der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) seit 2006 die neue Themenreihe „Erfahrungsaustausch der Wasserbehörden“ in ihr Programm aufgenommen. Damit werden alle Beteiligten beim Umsetzungsprozess in Baden-Württemberg unterstützt.